In der Ehe leben die Partner normalerweise in einer Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung kommt es zu einem sogenannten Zugewinnausgleich. Dieser regelt die Vermögensverhältnisse zwischen beiden Ehegatten, unter anderem auch den jeweiligen Immobilien.
Voraussetzung für einen Zugewinnausgleich bei der Scheidung ist unter anderem, dass zwischen den beiden Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern kein Ehevertrag geschlossen wurde. Um den Zugewinnausgleich des Hauses zu berechnen, müssen Sie das Anfangsvermögen vom Endvermögen während der Ehe abziehen. Der übrige Rest wird anschließend halbiert. Das Verkehrswertgutachten eines Immobiliengutachters bietet Ihnen eine verlässliche Auskunft darüber, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was Sie aus Ihrer Immobilie rausholen können!
Bei dem Verkauf eines Scheidungshauses werden zuerst die lastenden Kredite des Hauses aus dem Verkaufserlös zurückgeführt, auch eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung wird an die Bank gezahlt. Die übrigen Erlöse werden bei gleichen Eigentumsanteilen jeweils zur Hälfte auf die Eigentümer aufgelistet. Rufen Sie uns jetzt an, um an Klarheit über Ihre Scheidungsimmobilie zu gelangen!
Eine Scheidung bzw. eine Trennung kann den Hausverkauf zu einer sehr komplexen Herausforderung machen, diese muss bestmöglich durchdacht sein. Ein Hausverkauf ist in vielen Fällen unausweichlich, da die Entscheidungsspielräume durch die veränderten finanziellen Situationen begrenzt werden.
MÖGLICHE ANLÄSSE FÜR EINE SCHEIDUNGSIMMOBILIE SIND:
Nicht selten kommt es zu niedrigen Verkaufserlösen, da der Verkauf unter Zeitdruck geschieht. Allein deshalb sollen Notverkäufe, vor allem aus finanzieller Sicht, unbedingt vermieden werden. Lassen Sie sich beraten, um zu einer angenehmen Lösung für alle Beteiligten zu kommen.